Ing. Mag. rer. nat. ROLAND ERTL

Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker, Ingenieur-Konsulent für BIOLOGIE 

• 3 die ZT-KANZLEI

Allgemeine Information

ZiviltechnikerInnen, Ingenieur-KonsulentenInnen sind selbständig tätige BeraterInnen, Sachverständige und PlanerInnen auf dem Gebiet ihres absolvierten Studiums, mit Praxisnachweis und Abgelegter Ziviltechniker-Prüfung.

ZiviltechnikerInnen sind gemäß Ziviltechnikergesetz auf dem gesamten, von ihrer Befugnis umfassenden Fachgebiet zur Erbringung von planenden, prüfenden, überwachenden, beratenden, koordinierenden, mediativen und treuhänderischen Leistungen, insbesondere zur Vonahme von Messungen und zur Erstellung von Gutachten berechtigt. Weiters sind sie berufsmäßige Parteienvertreter und zur organisatorischen und kommerziellen Abwicklung von Projekten und zur Übernahme von Gesamtplanungsaufträgen, sofern wichtige Teile der Arbeit dem Fachgebiet des ZiviltechnikerInn zukommen, befugt.

ZiviltechnikerInnen sind zur berufsmäßigen Parteien-Vertretung berechtigt. Sie dürfen im Rahmen ihres Fachgebietes vor den Behörden einschließlich der Verwaltungsgerichte und Körperschaften öffentlichen Rechts als ParteienvertreterInnen auftreten.

ZiviltechnikerInnen sind mit "öffentlichen Glauben" versehene Personen – Öffentliche Urkundenpersonen – und daher im Rahmen ihrer Befugnis zur Errichtung öffentlicher Urkunden berechtigt. Öffentliche Urkunden begründen den vollen Beweiß dessen, was darin von der Urkundperson, zB dem ZiviltechnikerInn/IngenieurkonsulentenInn, bezeugt wird (§ 47 Allgemeines Verwaltungsverfahrengesetz; § 292 Zivilprozessordnung) und ist daher von der Richtigkeit deren Inhalts auszugehen. Urkunden, die sich nach Form und Inhalt als öffentliche Urkunden darstellen, haben überdies die Vermutung der Echtheit für sich (§ 310 ZPO). Sie können daher von den Verwaltungsbehörden in der selben Weise angesehen werden, wie wenn diese Urkunden von der Behörde selbst ausgefertigt worden wären.

Als äußeres Zeichen der staatlichen Befugnis und Beeidigung führen ZiviltechnikerInnen ein Siegel, welches das Bundeswappen der Republik Österreich wiedergibt und auf allen von ZiviltechnikerInnen erstellten öffentlichen Urkunden anzubringen ist.

(Quelle/Text: Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen-ARCH+Ing; Stand 20210406; tlw. geändert: ER)